Außergerichtliches Mahnverfahren – Alles was Sie wissen sollten!

Wenn ein Schuldner einer Forderung trotz eines Mahnbescheids nicht nachkommt, müssen Gläubiger einen anderen Weg finden, ihren Anspruch auf Begleichung des offenen Betrags wirksam durchzusetzen. Sofern die Forderung berechtigt ist, kann sich ein außergerichtliches Mahnverfahren als Alternative zu einem gerichtlichen Mahnverfahren samt Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid eignen. Was es damit auf sich hat, wie es abläuft, welche Vorteile es hat und wann es sinnvoll ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

 

Was ist ein außergerichtliches Mahnverfahren?

Das außergerichtliche Mahnverfahren ist ein Weg für Gläubiger, offene Forderungen von Schuldnern einzutreiben. Das setzt voraus, dass der vom Gläubiger geltend gemachte Anspruch auf den offenen Betrag berechtigt ist. Mit diesem Verfahren sollen Außenstände rasch und vergleichsweise unkompliziert eingetrieben werden, ohne rechtliche Schritte einzuleiten.

Gerichtliche Verfahren und Mahnbescheide bleiben als Möglichkeit bestehen, wenn das außergerichtliche Mahnverfahren nicht den gewünschten Erfolg hat. Im Vergleich zu gerichtlichen Mahnverfahren gilt dieses Mahnverfahren als gute Option, um offene Forderungen in kurzer Zeit und ohne hohe Kosten einzutreiben.

 

Wie ist der Ablauf?

Bei dieser Art des Mahnverfahrens versucht der Gläubiger, ohne die Hilfe eines Gerichts, die offenen Forderungen von einem Schuldner einzutreiben. Eine rechtmäßige Forderung ist die Grundlage für dieses Verfahren. Dem Schuldner wird mit der Rechnung zunächst eine Frist zur Zahlung gesetzt. Verstreicht diese Frist, folgt eine erste Mahnung. Der Schuldner wird darin an seine Pflicht zur Zahlung erinnert und gebeten, den offenen Betrag in einer bestimmten Frist zu begleichen. Auch Verzugszinsen können angesetzt werden.

Erfolgt trotz der Mahnung keine Zahlung, sind weitere außergerichtliche Mahnungen an den Kunden die Folge. Oft verschicken Unternehmen zwei bis drei Mahnungen bei offenen Rechnungen. Bei dem außergerichtlichen Verfahren werden meist mit der dritten Mahnung weitere Schritte angedroht. Es ist jedoch nicht nötig, zwei oder drei Mahnungen zu verschicken. Auch vorher ist ein Mahnbescheid eine Option.

Je nachdem, wie das Mahnverfahren gehandhabt wird, kann die Angelegenheit nach mehreren Mahnungen auch an einen Inkassoservice oder einen Anwalt übergeben werden. Dieser erhält eine Vollmacht, die Forderungen im Namen des Gläubigers einzutreiben. Alternativ kann auch generell ein Inkasso-Büro damit beauftragt werden, sicherzustellen, dass Kunden die gegen sie bestehenden Forderungen rechtzeitig begleichen.

Wenn diese Art des Mahnverfahrens keinen Erfolg hat, kann der Schuldner mit einer Klage zur Zahlung bewegt werden. Außerdem kann das gerichtliche Mahnverfahren beim zuständigen Mahngericht in Gang gesetzt werden. Es ist meist günstiger als eine Klage.

Im weiteren Verfahren ergeht gegebenenfalls ein gerichtlicher Mahnbescheid gegen den Schuldner, der in einem Vollstreckungsbescheid und der Zwangsvollstreckung resultieren kann. Auch ein streitiges Verfahren kann die Folge sein. Ist die Forderung rechtmäßig und der Schuldner im Verzug, muss er die Kosten für Gericht und Mahnungen sowie die Verzugszinsen bezahlen.

 

Welche Vorteile hat das außergerichtliche Mahnverfahren?

Es kommt immer wieder vor, dass Kunden ihre Rechnungen nicht bezahlen. Eine schlechte Zahlungsmoral setzt gerade kleineren Unternehmen häufig stark zu, insbesondere, wenn sie häufiger vorkommt. In solchen Fällen ist es oft von Vorteil, eine außergerichtliche Lösung zu suchen, um die Geldforderung erfolgreich durchzusetzen. Oftmals ist kein Vollstreckungsbescheid nötig, damit Gläubiger ihr Geld erhalten.

Nicht immer steckt eine böse Absicht hinter der ausgebliebenen Zahlung. Oft vergessen Kunden schlicht, ihre Rechnung rechtzeitig zu zahlen und geraten so in Zahlungsverzug. Es kann auch passieren, dass eine Überweisung – etwa durch Schreibfehler – nicht erfolgreich ist. Die meisten Unternehmen wollen ihre Kunden trotz der ausgebliebenen Zahlung nicht verprellen. Das außergerichtliche Mahnverfahren ist eine gute Möglichkeit, Geldforderungen schnell und günstig einzutreiben und gleichzeitig einen freundlichen Ton beizubehalten.

Im besten Fall zahlt der Schuldner im Mahnverfahren schon nach einer oder zwei verschickten Mahnungen. Dann ist die Angelegenheit erledigt. Ein gerichtliches Mahnverfahren oder ein Mahnbescheid sind hingegen mit einem größeren Aufwand und oft auch wesentlich höheren Kosten verbunden. Auch renitente Schuldner zahlen oft spätestens dann, wenn mit der dritten Mahnung gerichtliche Schritte gegen sie angedroht werden.

Zahlen sie dennoch nicht, bleibt weiterhin das gerichtliche Mahnverfahren, das zu Mahnbescheid und einem Vollstreckungsbescheid führen kann. Es wird mit einem entsprechenden Antrag eingeleitet.

 

In welchen Fällen ist es sinnvoll?

Wenn ein Kunde nicht zahlt, haben Unternehmen ein Problem. Wenn der Kunde auf Rechnungen nicht reagiert, ist das außergerichtliche Mahnverfahren für die meisten Unternehmen das Mittel der Wahl. Als Alternative zum gerichtlichen Mahnverfahren ist es fast immer die beste Lösung.

Unbezahlte Rechnungen entstehen oft aus Nachlässigkeit. Längst nicht immer steckt Vorsatz hinter der ausgebliebenen Zahlung. Eine freundliche Zahlungserinnerung sorgt meist für eine schnelle Zahlung. Diese Kunden würden durch einen Mahnbescheid vom Gericht womöglich stark verärgert. Das könnte dazu führen, dass sie künftig nicht mehr bei diesem Gläubiger Produkte kaufen oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen würden. Das kann das Geschäft schädigen. Mit einem außergerichtlichen Mahnverfahren wird der Schuldner freundlich, aber bestimmt an seine Zahlungsverpflichtungen erinnert.

Mit diesem Mahnverfahren können Sie im Namen Ihres Unternehmens auch einen Inkasso-Service beauftragen. Er fungiert als Mittler zwischen Ihnen als Gläubiger und dem Schuldner. So haben Sie keine Arbeit mit Mahnungen, sondern können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Gerade kleinere Unternehmen kennen sich mit den Details des Mahnwesens häufig nicht aus. Ein Inkasso-Service weiß, worauf es ankommt. Auch rechtlich kennt sich ein Büro im Detail aus.

Und wenn es doch zu einem gerichtlichen Mahnverfahren kommt? Dann kümmert sich ein solcher Spezialist auch um alles, was vom Antrag bis zum Vollstreckungsbescheid nötig ist. Sie profitieren in jedem Fall von der Unterstützung eines Inkasso-Services, der Ihnen einen sicheren Erfolg und rasche Zahlungseingänge bietet.

Ein Inkassounternehmen verhilft Ihnen zu Ihrem Recht – ergebnisorientiert und zu fairen Konditionen. Kosten entstehen Ihnen als Klient bei dem außergerichtlichen Verfahren nicht.

 

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