Inkassoverfahren – was versteht man eigentlich darunter?

Unter dem Begriff Inkasso versteht man die geschäftsmäßige Einziehung offener Forderungen. Diese kann z.B. eine nicht gezahlte Rechnung sein. Voraussetzung für die Einleitung eines Inkasso-Verfahrens ist eine rechtmäßig fällige Forderung. Der Bereich wird  auch dem Debitorenmanagement und dem Forderungsmanagement zugeordnet.  

Das Inkassoverfahren wird oftmals von Unternehmen an einen externen Dienstleister – einem spezialisierten Inkasso Dienst (Rechtsdienstleister) – übertragen, da es hierfür besonderer Kompetenzen, Kenntnisse und Fähigkeiten bedarf, die im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) fest geregelt sind. Der Vorteil für Unternehmen, den Bereich out zu sourcen, ist die enorme Kostenersparnis, die ein Kunde bzw. ein Unternehmen dadurch erzielen kann. Hohe Personalkosten sowie der zeitliche Aufwand und Ärger fallen in Gänze für den Unternehmer weg, wenn er diesen Bereich an ein entsprechendes Inkasso-Unternehmen abgibt. 

Wer in Deutschland als seriöse Inkasso-Firma tätig ist, kennzeichnet sich in Interessenverbänden, wie z.B. dem Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.  (BDIU) – dem größten Verband von Inkassounternehmen in Europa und der zweitgrößte Weltweit. Als Mitglied im BDIU verpflichtet sich ein Deutscher Inkasso-Dienst der Einhaltung von festen Regeln für die Ausübung seiner Tätigkeit, die einer strengen Kontrolle durch den Bundesverband unterzogen ist. Regelverstöße führen zu Sanktionen bis hin zum Ausschluss aus dem Verband. 

Ein seriöses Inkassobüro bietet Ihnen umfassende Beratung und Services an, um Ihre Kosten zu reduzieren und Ihre Liquidität zu steigern. Rechtsdienstleister und Inkassounternehmen unterstützen Sie aus dem Handel, dem Handwerk, aus der Dienstleistungswirtschaft, dem medizinischen Bereich oder der öffentlichen Hand beim Managen Ihrer offenen Forderung über dessen gesamten Lebenszyklus hinweg. 

 

Wann ein Inkasso beauftragen?

Eine der häufigsten Fragen, die sich ein Unternehmer stellt ist, wann ist es sinnvoll, eine Inkassofirma zu beauftragen. Lohnt es sich überhaupt für meine Forderung – und – was kostet es?

Haben Sie sich innerhalb der geltenden Gesetze um Ihr Mahnwesen gekümmert und Ihr Kunde hat auf Ihre Mahnung bisher nicht reagiert, ist es sinnvoll, zu handeln. Schmeißen Sie Ihr Geld nicht zum Fenster raus. Schließlich haben Sie eine Leistung erbracht und sitzen nun auf Ihrer offenen Rechnung. Für diese berechtigte Forderung tritt ein Inkassounternehmen ein, um zwischen Ihnen als Gläubiger und Ihrem Kunden als Schuldner zu vermitteln und eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Das Inkassobüro kümmert sich um Ihre unbezahlten Rechnungen durch professionelles Forderungsmanagement und Sie können sich in Ruhe um Ihr Kerngeschäft kümmern.

Beim Thema Inkasso bedarf es keiner Mindestforderungshöhe. Hat der Schuldner Ihre Rechnung und Mahnung ignoriert, ist es ein klassischer Inkasso Fall. Eine Inkassofirma kann beauftragt werden.

 

Wie verläuft ein Inkassoverfahren?

Tritt der Fall ein und Sie benötigen ein Inkassounternehmen, übertragen Sie dem Inkassobüro mit einer Vollmacht das Recht, Ihre Forderung gegenüber dem Schuldner  – also Ihres Kunden – einzutreiben. Die offene Forderung wird vorab von Ihrem Dienstleister, dem Inkassobüro, einem Prüfverfahren unterzogen um ggf. zu klären, ob die Forderung rechtskräftig ist. Wichtig sind vor allem auch die Kontaktdaten des Schuldners (Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse). Sensible Daten werden mit äußerster Sorgfalt behandelt. Im Anschluss wird das Inkassoverfahren eingeleitet. Der Schuldner also Ihr Kunde bekommt Post vom Inkassobüro und wird zur Zahlung der offenen Forderung aufgefordert. In der Zahlungsaufforderung enthalten ist die Hauptforderung des Gläubigers sowie eventuelle Nebenforderungen und Inkassogebühren. In der Regel sollte der Schuldner das Schreiben prüfen. Ist die Rechnung tatsächlich noch offen? Ist zwischenzeitlich ggf. schon eine Zahlung an den Gläubiger erfolgt? Unstimmigkeiten sollte in jedem Fall schnell und direkt vom Schuldner mit dem Inkassobüro geklärt werden, um ein gerichtliches Verfahren auszuschließen. Eine Aufforderung zur Zahlung zu ignorieren, ist der ungünstigste Weg, der auf mittlerer Sicht das Verfahren zum Eskalieren bringen kann. Kommt es erst zum gerichtlichen Mahnbescheid, muss der Schuldner mit weiteren Kosten rechnen bis hin zum Schufa-Eintrag im Falle einer Verurteilung.

Inkassounternehmen ist in jedem Fall beim Ablauf des Inkassoverfahrens wichtig, eine gütliche Einigung außergerichtlich zu erzielen. Daher immer auch mit dem Schuldner in Verbindung setzten.

Wichtig ist, dass der Schuldner die Forderung immer auf das im Inkasso Schreiben angegebene Konto überweist, damit diese im Anschluss zugeordnet werden kann. Die Forderung muss – wenn nichts anderes vereinbart wurde, wie z.B. Ratenzahlung – komplett überwiesen werden (Hauptforderung, ggf. Nebenforderung und Inkassokosten).

 

Das gerichtliche Mahnverfahren

Gelegentlich kommt es vor, dass jegliche Kontaktaufnahme zum Schuldner scheitert und das Inkassoverfahren in ein gerichtliches Mahnverfahren übergeben werden muss. Auch bei diesem Thema können Inkasso-Unternehmen für Sie als Kunde und Gläubiger tätig werden. Sie müssen diesen Ablauf an keinen Anwalt übergeben.

Die gesamten Prozesse – das Inkassoverfahren (außergerichtliche Forderungsmanagement) sowie das gerichtliche Verfahren (Erwirkung eines Mahnbescheids bei Gericht), einschließlich dem nachgerichtlichen Inkassoverfahren (Vollstreckungsbescheid und Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher) – bleiben somit bei einem Inkassounternehmen.

Ist die Forderung erfolgreich von der Inkassofirma eingeholt worden, erfolgt die Auszahlung an den Gläubiger gemäß vertraglicher Vereinbarungen und der Fall ist somit abgeschlossen.

Haben Sie als Unternehmen also eine offene Rechnung und bereits eine Mahnung an Ihren Kunden geschrieben und reagiert Ihr Kunde nicht, sind Sie in jedem Fall immer richtig, sich an eine kompetente und erfahrene Inkassofirma  zu wenden, um schnell an Ihr teures Geld zu kommen.

 

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