Verjährung von Forderungen – was Sie wissen müssen

Offene Forderungen sind für Unternehmen, Vereine, Institutionen aber auch Privatpersonen ein großes Ärgernis. Bedeuten sie doch, dass trotz geleisteter Arbeit die Zahlungseingänge fehlen und es dazu führen kann, dass die Gläubiger selbst in finanzielle Schieflage geraten. Damit es nicht zu einer Verjährung von Forderungen kommt und sich die Betroffenen fristgerecht ihren Anspruch auf die offenen Verbindlichkeiten sichern, müssen einige wichtige Aspekte berücksichtigt werden. Diese haben wir für Sie an dieser Stelle übersichtlich zusammengetragen. Damit Ihre Forderungen nicht an Anspruch verlieren, die Verjährung nicht greift und Sie die Verjährungsfrist gegenüber dem Schuldner einhalten können.

 

Was versteht man unter Verjährung von Forderungen?

Unternehmen wie auch Privatpersonen schließen jeden Tag eine Vielzahl von Verträgen ab. Das gehört zum täglichen Geschäftsverkehr und beinhaltet beispielsweise Mietverträge, Kaufverträge auf Rechnung oder auch Werkverträge. Aus diesen Verträgen heraus entstehen Verpflichtungen, die sich unter anderem um die Bezahlung des Kaufpreises drehen und geltend gemacht werden müssen.

Bei der Geltendmachung der entstandenen Verpflichtungen und Ansprüche gibt es eine zeitlich festgesetzte Frist, die der Gesetzgeber vorschreibt. Das bedeutet, dass nach Ablauf dieser gesetzlich festgelegten Grenze der Schuldner in der Lage ist, sich auf die Verjährung der Schuld zu berufen. Die Erfüllung des Anspruchs ist dann nicht mehr notwendig. Der Gläubiger wäre dann nicht mehr in der Lage, seinen Anspruch gerichtlich durchzusetzen. Und das, obwohl er einen rechtlichen Anspruch darauf hätte.

Um zu verhindern, dass die Verjährungsfrist greift, gilt es, zum 31.12. eines jeden Jahres alle offenen Forderungen zu prüfen. Denn die Verjährung von Forderungen, die aus dem täglichen Geschäftsverkehr stammen und der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren unterliegen, erfolgt immer am 31.12. eines Jahres. Ende 2019 verjähren damit all jene Forderungen, die im Jahr 2016 entstanden sind.

Neben der regulären Verjährung, die innerhalb von drei Jahren eintritt, gibt es noch Verjährungsfristen, die beispielsweise auf 5 Jahre ausgelegt sind. Diese gelten dann, wenn unter anderem Mängel an einem Bauwerk vorhanden sind. Eine Verjährungsfrist von 30 Jahren ist dann gegeben, wenn sogenannte dingliche Rechte, wie beispielsweise ein Pfandrecht oder das Recht auf ein bestimmtes Eigentum vorhanden ist. Allerdings auch nur dann, wenn diese Ansprüche im Vorfeld rechtskräftig festgestellt wurden und somit vollstreckbare Titel und Urkunden vorhanden sind. Hingegen verjähren Forderungen aus Ersatzansprüchen des Vermieters wegen Verschlechterung oder Veränderung an der Mietsache bereits nach sechs Monaten.

 

Wie kommt Verjährung von Forderungen zustande?

Ansprüche aus Kaufverträgen, Darlehensverträgen oder Werkverträgen können nicht über eine unbegrenzte Zeit geltend gemacht werden. Im Jahr 2002 wurden gemäß § 195 BGB die Bestimmungen zur Verjährung eingeführt. Diese Bestimmungen sind einheitlich und regeln die Verjährungsfristen von offenen Verbindlichkeiten aller Art.

Demnach wird davon ausgegangen, dass für Forderungen jeglicher Art eine Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt. Nach dieser Frist können keine Anforderungen auf die Sache erhoben werden. Für den Gläubiger heißt es daher, die Verjährung der Forderung gar nicht erst zuzulassen.

In vielen Fällen passiert das aber trotzdem noch. Der Alltag ist stressig, viele Rechnungen gehen einfach unter oder es wird nicht daran gedacht, rechtzeitig die entsprechenden Mittel und Wege einzuleiten, um die Verjährung zu verhindern. Sicherlich wird der Schuldner gemahnt und es wird versucht, über ein Inkassounternehmen die Schuld einzutreiben. Doch wenn dies alles nicht funktioniert, bestehen nur zwei Möglichkeiten: Man lässt sie Forderung verjähren oder man holt sich einen vollstreckbaren Titel. Einerseits, um die Forderung vor der Verjährung zu beschützen und auf der anderen Seite sein Recht auf die Forderung zu erwirken.

Die klassische Mahnung oder das Nutzen eines Inkassounternehmens reichen nicht aus, um eine Forderung vor der Verjährung zu schützen. Es muss ein vollstreckbarer Titel erwirkt werden. Und das bedeutet, dass ein Mahnverfahren und im Anschluss ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet werden müssen.

Weitere Möglichkeiten zur Hemmung der Verjährungsfrist sind:

  • Verhandlungen
  • Zustellung einer Klage
  • Zusendung eines Mahnbescheids
  • Zustellung einer Streitverkündung
  • Zustellung eines Antrags, der die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens ankündigt
  • Einrichtung eines Güteantrages
  • Leistungsverweigerungsrecht
  • Höhere Gewalt
  • Familienverhältnis
  • Sexuelle Selbstbestimmung

In diesen Fällen tritt ein Neubeginn der Verjährung ein. Dieser Neustart ist unabhängig von der bereits vergangenen Zeit. Das bedeutet, dass die bereits verstrichene Zeit nicht in die Verjährung reinfällt und entsprechend neue Verjährungsfristen gesetzt werden.

 

Ab wann spricht man von Verjährung von Forderungen?

Wurde die Forderung nicht gerichtlich festgeschrieben, dann endet die Verjährungsfrist nach 3 Jahren. Und zwar immer zum Jahresende. Der 31.12. ist daher ein wichtiger Stichtag, der nicht nur für den Wechsel der Autoversicherung interessant ist, sondern eben auch für offene Verbindlichkeiten, die nicht verjähren sollen. Viele Schuldner hoffen zwar, dass eine Verjährung eintritt und sie die offenen Verbindlichkeiten nicht begleichen müssen. Doch vor allen Dingen größere Unternehmen sind so gut aufgestellt, dass nicht nur automatisch die Zahlungserinnerungen und Mahnungen versendet werden. Auch das Inkasso und zur Not das Festschreiben der Schuld erfolgen inzwischen automatisiert, sodass dort definitiv keine Fristen versäumt werden.

Geschieht dies jedoch nicht, verfällt mit Ablauf des 31.12. der Anspruch auf die offene Verbindlichkeit. Auf jeden Fall dann, wenn diese nicht gesetzlich gesichert wurde. Forderungen aus dem Jahr 2016 müssen somit zum 31.12.2009 gerichtlich festgeschrieben werden, damit sie nicht verjähren. Da die regelmäßige Verjährungsfrist immer auf 3 Jahre festgesetzt ist, sind die Fälle der Verjährung recht eindeutig. Es gibt jedoch auch wenige Ausnahmen, in denen diese Eindeutigkeit nicht gegeben ist. Hier gilt es, genau zu unterscheiden.

 

Was hat Verjährung von Forderungen zur Folge?

Eine Verjährung von Forderungen kann dramatische Folgen haben. Für das Unternehmen, dass auf seiner Rechnung sitzen bleibt und dass eine negative Bilanz erwirkt. Fehlt das Geld durch den nicht erwirkten Anspruch beim Schuldner, das trotz erbrachter Leistung nicht gezahlt wird, dann kann das für das Unternehmen schwerwiegende Folgen haben. Arbeitsplätze sind nicht sicher, es kann zu finanziellen Ausfällen innerhalb des Unternehmens kommen und es kann sogar dazu führen, dass bei mehreren offenen Rechnungen das Unternehmen Insolvenz anmelden muss. Nämlich dann, wenn keine ausreichenden finanziellen Mittel vorhanden sind, um das Unternehmen weiterzuführen.

Besonders kleinere Unternehmen wie Handwerksunternehmen sind stark davon betroffen. Bekommen sie ihre Rechnungen vom Schuldner nicht pünktlich bezahlt, hat das Folgen, die sehr schnell in die Insolvenz führen. Auch hier können weitere Mitarbeiter betroffen sein, die arbeitslos werden und deren Familien vor den finanziellen Ruin stehen. Eine Neuorientierung ist nämlich nicht immer zeitnah möglich.

Es ist daher niemals sinnvoll, einen offenen Anspruch durch den Gläubiger verjähren zu lassen. Es gilt, nicht nur die Fristen von drei Jahren einzuhalten, sondern nicht beglichene Rechnungen zeitnah und effektiv anzumahnen. Und zwar nicht nur mit einem Erinnerungsschreiben, sondern nach Ablauf einer Frist von mehreren Wochen auch mit einem gerichtlichen Mahnverfahren. Je länger sich die Festschreibung des Titels hinauszieht, umso länger müssen Unternehmen oder auch private Personen auf ihr Geld warten. Und umso schneller entstehen finanzielle Situationen, die sich nachher vielleicht nicht mehr überblicken lassen und die dazu führen, dass das Unternehmen selbst in finanzielle Schieflage gerät.

 

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