Forderungsausfall – Das sind die Auswirkungen

Ein Forderungsausfall gehört zu den unternehmerischen Risiken. Fast jedes Unternehmen ist davon früher oder später betroffen. Unter Umständen kann das gravierende Folgen haben – von einem entgangenen Gewinn bis zur Insolvenz. Wer gut gegen solche Situationen gewappnet ist, kann entsprechendem Schaden jedoch vorbeugen.

Wie ein Forderungsausfall entsteht und was man dagegen unternehmen kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Wie entsteht ein Forderungsausfall?

Forderungsausfälle sind gefürchtet. Doch was ist das überhaupt? Eine übliche Definition lautet: wenn ein Schuldner eine berechtigte Forderung nicht oder nur teilweise begleicht. Das bezieht sich auf bereits erhaltene Ware oder eine in Anspruch genommene Dienstleistung.

Der säumige Debitor kann ein Privatkunde oder ein Geschäftspartner sein. Manchmal kann der Schuldner die Rechnung nicht begleichen, weil er nicht liquide ist. In anderen Fällen mangelt es an der Zahlungsmoral des Debitors.

Zu einem solchen Verlust kann es dann kommen, wenn der Kunde innerhalb einer gewissen Zahlungsfrist seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Üblicherweise erhält er daraufhin eine oder mehrere Mahnungen. Darin werden ihm neue Fristen zur Begleichung des fälligen Betrags gesetzt.

 

Wenn der Schuldner auf Mahnungen nicht reagiert

Zahlt der Debitor innerhalb der Frist nicht, leiten Unternehmen weitere Schritte gegen ihn ein. Möglich ist auch die Kooperation mit einem Inkassoservice. Auch über Factoring-Maßnahmen können Sie auf Debitoren reagieren.

Früher oder später kommt es zur Zwangsvollstreckung. Nicht immer hat diese Erfolg. Dann bleibt Ihnen nur noch die Option, die offenen Forderungen abzuschreiben. Das kann auch nötig sein, wenn der Käufer insolvent oder die Forderung verjährt ist.

 

Was kann ein Unternehmen gegen einen Forderungsausfall unternehmen?

In vielen Fällen ist ein Forderungsausfall vermeidbar. Schutzmaßnahmen können helfen, wirtschaftlichen Schaden von Ihrer Firma fernzuhalten. Ob Sie das Debitorenmanagement intern regeln oder einen darauf spezialisierten Dienstleister damit beauftragen, ist Ihnen überlassen.

Vor der Kooperation mit einem Geschäftspartner oder dem Verkauf an einen Privatkunden hilft eine kritische Überprüfung. Nehmen Sie negative Signale ernst und werten Sie Indizien treffsicher aus. Danach können Sie aus Ihren Erkenntnissen Konsequenzen ziehen. Besonders bei neuen Geschäftsbeziehungen kann es andernfalls schwierig sein, die Liquidität des Abnehmers richtig einzuschätzen.

Eine Bonitätsprüfung gibt Einblick in die Zahlungsmoral des Geschäftspartners. Sein bisheriges Zahlungsverhalten legt fest, welche Zahlungsmodalitäten und welches Zahlungsziel für ihn in Frage kommen.

 

Die uneinbringlichen Forderungen abschreiben

Vor allem in größeren Unternehmen gibt es eine Abteilung, die sich um jede offene Forderung kümmert. Sie nennt sich Debitorenbuchhaltung oder Debitorenmanagement. Hat das eingeleitete Mahnverfahren keinen Erfolg, müssen Sie die entgangenen Kosten abschreiben. Sie können Forderungsausfälle einzeln – durch Einzelwertberichtigung – oder gesammelt – durch Pauschalwertberichtigung – abschreiben.

Es ist möglich, die zweifelhaften Forderungen teilweise oder in voller Höhe abzuschreiben. Auch die Umsatzsteuer muss bei Abschreibungen gegenüber dem Finanzamt korrigiert werden. Selbst, wenn die tatsächliche Höhe des Forderungsausfalls noch unbekannt ist, ist ein entsprechender Eingang in die Buchführung möglich.

Für Firmen kann es sinnvoll sein, spezielle Versicherungen für Forderungsausfälle abzuschließen. Diese nennen sich Warenkreditversicherung oder auch Delkredereversicherung. Sie kompensieren den entstandenen Schaden. Für Sie besteht dann Versicherungsschutz.

Besonders bei großen Unternehmen kann es sich empfehlen, das Debitorenmanagement an einen Service-Dienstleister abzugeben. Inkassoservice Unternehmen kümmern sich um Ihr Forderungsmanagement – und Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Sie werden dadurch personell und verwaltungstechnisch entlastet.

 

Die Auswirkungen eines Forderungsausfalls

Für Firmen besteht immer ein Ausfallrisiko. Häufen sich viele solcher Fälle an, sind die Konsequenzen für die Firmen-Liquidität oft gravierend. Schlimmstenfalls wird ein Unternehmen in der Folge selbst insolvent. Besonders Familienbetriebe und mittelständische Firmen treffen Forderungsausfälle häufig hart, weil sie vulnerabler sind. Der entgangene Gewinn kann dazu führen, dass Löhne nicht gezahlt und eigenen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen werden kann.

Häufige und gravierende Forderungsausfälle sind für Firmen immer problematisch. Effektives Debitorenmanagement ist entscheidend, um nicht selbst in Bedrängnis zu geraten.

 

Die Bonität des Kunden entscheidet über die Gewinn-Wahrscheinlichkeit

Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang die Bonitätsprüfung von Kunden. Fällt diese schlecht aus, sollten Waren etwa nicht auf Rechnung, sondern nur gegen Vorkasse oder Zahlung per Kreditkarte geliefert werden. So sparen Sie sich unangenehme Folgen, wenn der Kunde nicht zahlt.

Auch auf die Umsatzsteuer wirkt sich ein solcher Verlust aus. Auf eine erbrachte Leistung müssen Sie diese zahlen. Doch was ist, wenn diese Leistung gar nicht bezahlt worden ist? Müssen Sie nun zusätzlich zu diesem Verlust auch noch Steuer zahlen? Nein. Zahlt der Debitor das Geld nicht, fällt die Umsatzsteuer weg. Liegt der erwirtschaftete Betrag bei null, gilt dies auch für die Steuerschuld – denn 19 mal 0 ergibt 0. Diese steuerliche Option besteht, wenn die Forderung offiziell uneinbringlich ist.

Ein Sicherungseinbehalt kann dazu führen, dass die Bemessungsgrundlage gekürzt wird. Das ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) eine Möglichkeit, sofern die Gewährleistungsansprüche nicht durch eine Bürgschaft einer Bank gesichert sind. Es ist oft möglich, die Umsatzsteuer im Zeitraum der Leistungserbringung entsprechend zu kürzen.

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